Die Pferdehaftpflichtversicherung erklärt

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Die Pferdehaftpflichtversicherung erklärt: Wenn’s eng wird und ein Schaden durchs Pferd ersteht, springt die Pferdehaftpflicht ein (Fotolia / chelle129)

Die Pferdehaftpflichtversicherung ist die wichtigste Pferdeversicherung für Pferdebesitzer. Wir erklären, warum das so ist.

Die Pferdehaftpflichtversicherung bezieht sich auf ein bestimmtes Pferd. Wenn dieses Pferd Schäden verursacht, dann haftet immer der Pferdebesitzer dafür und zwar unbegrenzt. Er steht in der sogenannten Gefährdungshaftung. Das ist in § 833 BGB geregelt.

Angenommen das Pferd wird scheu oder es ist von der Koppel ausgebrochen: Verursacht es dadurch einen Unfall, muss man als Pferdebesitzer dafür geradestehen. Das gilt zum Beispiel genauso, wenn ein Pferd ausschlägt und dadurch jemand verletzt wird.

Die Risiken sind schwer zu kalkulieren. Kommen durch das Pferd Personen zu Schaden, dann können schnell hohe Geldforderungen gestellt werden, vor allem, wenn Krankenhaus- oder sogar Reha-Aufenthalte und Fehltage im Beruf notwendig werden. Aber auch Sachschäden, egal welcher Art, sind häufig mehr als nur eine Bagatellsache.

Die Pferdehaftpflichtversicherung springt ein

Die Pferdehaftpflichtversicherung ist in solchen Fällen zur Stelle und steht für die Schäden, die Dritte durch das eigene Pferd erlitten haben, gerade. Der Pferdebesitzer ist damit bestens vor diesen großen Risiken geschützt.

Vor allem aber reißen die Forderungen von Dritten so kein großes Loch in seinen Geldbeutel und gefährden seine Existenz. Denn nur die wenigsten sind finanziell so gut gestellt, dass sie die bei Personenschäden fälligen Summen ohne weiteres aufbringen zu können.

Forderungen können auch von anderen Reitern kommen

Denken Sie dabei auch immer daran, dass im Ernstfall solche Forderungen nicht nur von unbeteiligten Dritten, sondern zum Beispiel auch von Fremd- oder Gastreitern bzw. im Rahmen einer Reitbeteiligung gestellt werden können, sofern das nicht vorher vertraglich ausgeschlossen wurde.

Reitet eine Freundin spontan das Pferd Ihrer Tochter und das Mädchen verletzt sich bei einem Sturz, ist man froh, wenn die Pferdehaftpflichtversicherung zur Stelle ist.

Wichtig ist deshalb: In der Regel sind durch eine Pferdehaftpflicht auch all jene (dritte) Personen mit abgedeckt, die mit dem Pferd zu tun haben, zum Beispiel die Reiter oder auch Pferdepfleger.

Wenn Sie eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie auch an eine Forderungsausfalldeckung denken. Warum? Lesen Sie dazu: Forderungsausfalldeckung verständlich erklärt

Die beste Pferdehaftpflichtversicherung finden

Um die für Sie beste Pferdehaftpflichtversicherung zu finden, sollten Sie unbedingt einen Online-Versicherungsvergleich nutzen und sich einen Überblick verschaffen. Auf pferd-spezial.de steht ein solcher Online-Vergleich sowohl für Kleinpferde und Ponys als auch für Großpferde zur Verfügung.

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