Oft stellt man sich, wenn man auf dem Pferdemarkt kurz vor dem Erfolg und dem Kauf seines Wunschpferds steht, die Frage, wie man den Pferdekauf abwickeln und dokumentieren soll. Mit Kaufvertrag oder per Handschlag?
Letzteres wäre vielleicht gar nicht so schlecht, wenn da nicht immer die Beweislast wäre. Es geht im Kaufvertrag über ein Pferd also weniger um Rechtliches an sich, sondern um die Beschreibung der Eigenschaften des Pferdes, für die der Verkäufer einzustehen hat und die der Käufer zu beweisen hat. Dafür ist der Kauf per Handschlag nicht geeignet.
Steht in einem Vertrag beispielsweise, es handle sich um ein Anfängerpferd und es stellt sich heraus, dass es ein Steiger ist, so resultieren daraus Gewährleistungs- und sogar Schadensersatzansprüche des Käufers.
Wichtige Bestandteile des Pferdekaufvertrages
Hätte in dem Vertrag gestanden, dass das Pferd zum Steigen neigt, hätte der Käufer keine Ansprüche. Insofern ist es also für beide Seiten sehr sinnvoll “Macken” des Pferdes in den Vertrag aufzunehmen genauso wie eine Verkaufsuntersuchung bzw. eine Ankaufsuntersuchung zum Bestandteil des Kaufvertrages zu machen.
Einen Pferdekaufvertrag schließt man für den Fall, dass ein Problem zwischen den Parteien auftritt – insofern ist der beste Kaufvertrag, der, den man nie braucht, weil sich alle einig sind. Leider ist das im wirklichen Leben nicht immer so und schon gar nicht beim Pferdekauf. Damit ist auch klar: Ein Pferdekauf per Handschlag ist keine so gute Idee.
Auch wenn es erst einmal mit Kosten verbunden ist, kann man sich überlegen, Rechtliches in einem Kaufvertrag zum Pferdekauf von einem Rechtsanwalt regeln oder überprüfen zu lassen.