Rotz beim Pferd – Hintergründe und Tipps

Rotz beim Pferd
Rotz beim Pferd: Um die Ansteckungsgefahr zu vermeiden, sollten neue Pferde zunächst in die Einzelbox (Fotolia / © blandinedao)

Nachrichten über Seuchen bei unseren geliebten Vierbeinern jagen uns Pferdefreunden große Angst ein. In den letzten Wochen gab es Berichte über die Seuche Rotz. Was ist das für eine Krankheit, kann sich jedes Pferd damit anstecken? Wie können Pferdebesitzer ihre Tiere vor der Infektionskrankheit schützen?

Rotz beim Pferd galt in Westeuropa und den USA lange als ausgemerzt, doch im Januar gab es einen Fall in Deutschland. Angesteckt hatte sich ein Sportpferd aus Schleswig-Holstein. Die 70 anderen Pferde in den Betrieben, in denen das Pferd gehalten wurde, wurden vom zuständigen Landwirtschaftsministerium in Kiel untersucht, es gab bisher keine weiteren positiven Fälle.

Inzwischen nimmt die Sorge zum Glück wieder ab, nur noch eine Probe ist offen.

Rotz beim Pferd ist anzeigepflichtig

Die Krankheit Rotz ist eine Zoonose, das heißt, es können sich auch andere Tierarten und sogar Menschen mit der Krankheit anstecken, was selten passiert. Die Symptome sind bei Pferden oft unauffällig, weshalb erkrankte Pferde manchmal unentdeckt bleiben. Das macht die Seuche so gefährlich.

Den deutschen Namen Rotz verdankt die Krankheit den eitrigen Sekreten, die von den Schleimhäuten der Atemwege abgesondert werden und aus den Nüstern austreten können. Zusätzlich können Hautentzündungen in Form von Knoten oder Geschwüren auftreten. Rotz ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, das heißt, dass die Krankheit bei Verdacht beim Veterinäramt angezeigt werden muss. Wer das nicht tut, macht sich strafbar.

Ansteckungsgefahr ist gering

Erhärtet sich der Verdacht auf Rotz oder kann die Seuche bestätigt werden, ordnet das Veterinäramt das Keulen, also Tötung des Pferdes an. Das klingt zwar schrecklich, verhindert aber die weitere Ausbreitung und damit den Tod weiterer Pferde, anderer Tiere und Menschen. Für die Tötung und eventuelle Hygienemaßnahmen oder sonstige Vorkehrungen erhält der Tierhalter eine Erstattung von der Tierseuchenkasse. Achtung, das gilt nur für Tiere, die bei der Tierseuchenkasse gemeldet wurden.

Generell ist die Ansteckungsgefahr zum derzeitigen Zeitpunkt gering. Außer dem Pferd aus Schleswig-Holstein gab es bisher keine weiteren bekannten Fälle. Pferdehalter müssen also nicht in Panik geraten.

Tipp: Pferde bei der Tierseuchenkasse melden

Wer sichergehen will, kann einige Tipps befolgen:

Pferde, die neu in den Bestand kommen, sollten ohne Kontakt zu anderen für eine Weile in einer Einzelbox gehalten werden. Das gilt vor allem für Pferde aus Haltungen, bei denen regelmäßig Kontakt zu fremden Tieren besteht wie bei Händlern oder Berittställen.

Alle Pferde, auch in privater Haltung, müssen bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Das ist nicht nur Pflicht in Deutschland, sondern gewährleistet eine optimale Unterstützung im Krankheitsfall und berechtigt den Halter für Entschädigungen.

Bei Verdacht sofort den Tierarzt oder Amtstierarzt verständigen. Das geht auch am Wochenende.

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