Die Allianz bietet eine umfassende Pferdehaftpflichtversicherung an. Doch wie gut ist das Angebot?
Wir haben die Allianz Pferdehaftpflicht in einem Test ganz genau unter die Lupe genommen.
Test: Die Pferdehaftpflichtversicherung der Allianz
Erfahren Sie in unserem Test mehr zu den Tarifen, Versicherungssummen, Versicherungsleistungen, zur Abwicklung und zu den verschiedenen Beiträgen der Allianz Pferdehaftpflichtversicherung.
Versicherungssumme
Bei der Versicherungssumme bietet die Allianz Flexibilität. Schäden bis zu 30 Millionen Euro können versichert werden.
Dafür stehen drei Tarife zur Auswahl: In der Standardvariante sind 7,5 Millionen Euro versichert, im Tarif „SicherheitPlus“ sind es 15 Millionen Euro und bei „SicherheitBest“ sogar 30 Millionen Euro.
Bei „Schäden gemäß Umweltschutzgesetz“ werden 750.000 Euro, 1,5 Millionen bzw. 3,0 Millionen Euro abgedeckt.
Testurteil:
Sehr gut, bei den Versicherungssummen ist man bei der Allianz bestens abgesichert.
Versicherungsleistungen
Grundsätzlich übernimmt die Pferdehaftpflichtversicherung alle Schäden, die das eigene Pferd verursacht und für die man als Pferdehalter in die gesetzliche Haftpflicht genommen werden kann.
Wer ist versichert? Die Allianz Pferdehaftpflicht deckt neben dem Eigentümer auch Miteigentümer, Mithalter oder Hüter sowie Reiter und Reitbeteiligte ab. Deshalb muss man sich an dieser Stelle keine Sorgen machen.
Auch sonst gehen die Leistungen sehr weit. Mitversichert sind unter anderem Mietsachschäden (bei gemieteten oder gepachteten Immobilien, Stall- bzw. Pferdeboxen und Koppelzäunen), Fohlen im Jahr der Geburt (beitragsfrei), gewollte oder ungewollte Deckakte und Teilnahmen an Reitsport-Wettbewerben. Bei Mietsachschäden an Immobilien gibt es im Standardtarif eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.
Versichert ist man bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu fünf Jahren auch außerhalb Deutschlands.
Testurteil:
Sehr gut. Die Versicherungsleistungen sind bei der Allianz sehr umfangreich und bieten ein Paket, bei dem man sich als Pferdehalter so gut wie keine Sorgen mehr machen muss. Andere Versicherungen gehen beim Versicherungsumfang nicht ganz so weit, deshalb sollte man hier genau vergleichen, was andere Angebote möglicherweise nicht zu bieten haben.
Schutz bei Reitbeteiligungen und Fremdreiter
Positiv ist, dass Reitbeteiligte in Punkt 1.3 Absatz 1 der Versicherungsbedingungen inzwischen als mitversicherte Person gelten. Im Absatz 3 wird weiterhin geregelt, dass Ansprüche von mitversicherten Personen, hier also konkret die Reitbeteiligung, gegen den Versicherungsnehmer mitversichert sind, sofern es sich nicht um Angehörige handelt, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Update 02.05.2017:
Wir haben inzwischen eine Bestätigung der Allianz Versicherungs AG erhalten, dass die Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern mitversichert sind.
Genau an dieser Stelle entsteht aber ein Knackpunkt, den andere Versicherer wie z.B. die Haftpflichtkasse Darmstadt anders geregelt haben. Denn, auch wenn es seltener vorkommt, kann es passieren, dass ein Angehöriger einen Leistungsanspruch gegen den Versicherungsnehmer geltend machen muss.
In der Regel wird dies derjenige bzw. diejenige nicht selbst tun, sondern die Sozialversicherungsträger wie z.B. die Krankenversicherung, die die Arztbehandlungskosten von dem Versicherungsnehmer rückerstattet haben möchte (Regress Sozialversicherungsträger).
Aufgrund des § 116 SGB X wird dem Sozialversicherungsträger das Recht übertragen, die ursprünglich dem Angehörigen zugestanden hätten, in eigenem Namen gegen den Schädiger = Versicherungsnehmer geltend zu machen. Ausgeschlossen ist diese Rückgriffsmöglichkeit nach Absatz 6 des Paragrafen nur für die Familienangehörige.
Ist nun die Reitbeteiligung oder aber auch der Fremdreiter, z.B. der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, mit dem (noch) keine Eheverhältnis besteht, so wird eine Sozialversicherung bei dem Versicherungsnehmer Regress nehmen und die Allianz wird nicht leisten – Kulanzentschädigungen mal außen vorgenommen.
Testurteil:
Sehr gut. Durch die Mitversicherung der Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern ist nun auch diese Deckungslücke geschlossen.
Mangelhaft. Auch wenn dieser Fall in der Praxis nicht häufig vorkommt, sollte man in einer solchen persönlichen Konstellation unbedingt auf einen anderen Versicherer ausweichen.
Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung ist auch Bestandteil der beiden besser ausgestatteten Tarife der Allianz Pferdehaftpflicht. Sollte man selbst durch ein anderes Tier einen Schaden erleiden, so springt die Versicherung je nach Tarif ab 1.500 bzw. 3.000 Euro Schaden ein, falls der Halter dieses Pferdes nicht zahlen kann.
Im Tarif „SicherheitBest“ gibt es sogar eine telefonische Rechtsberatung und im Fall einer Rechtsverfolgung eine Kostenerstattung bis 30.000 Euro.
Testurteil:
Gut. Es ist erfreulich, dass die Allianz die Forderungsausfalldeckung in zwei von drei Tarifen mit im Paket hat. Das ist nicht bei jeder Versicherung der Fall. Beachten muss man, dass sie erst bei einem Schaden von 1.500 bzw. 2.500 Euro greift.
Mehr zur Forderungsausfalldeckung
Abwicklung
Die Allianz sichert eine schnelle Abwicklung aller berechtigten Schäden zu und zwar unbürokratisch. Dazu gehört, dass die Versicherung unberechtigte oder überhöhte Forderungen auch im Sinne der Versicherten abwehrt.
Testurteil:
Sehr gut. Die schnelle und unbürokratische Abwicklung spricht für eine gute und leistungsfähige Versicherung.
Rettungskosten für Lebend-Rettung
Eine Zusatzleistung aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Ansprüche, die erstmal nicht über einen normalen Haftpflichtversicherungsvertrag abgedeckt sind, ist ein besonderes Plus im Tarif SicherheitBest.
Befindet sich das Pferd in einer Notlage und kann sich aus eigener Kraft nicht mehr befreien, kommen oftmals weitere Einsatzkräfte wie z.B. Feuerwehr oder THW zum Einsatz. Diese Kosten werden bis zu 15.000 Euro pro Fall und Jahr erstattet.
Testurteil:
Top! Diese freiwillige Leistung ist eine echte Innovation und hebt den Allianz-Tarif von vielen, vielen anderen Tarifen ab.
Versicherungsbeiträge
Bei den Versicherungsbeiträgen muss man zum einen die drei angebotenen Tarife, zum anderen auch nach Kleinpferd oder Großpferd unterscheiden.
Konkret bedeutet das:
Versicherungsbeiträge pro Jahr bei Kleinpferden:
Standard: 139,01 € / SicherheitPlus: 149,01 € / SicherheitBest: 159,01 €
Versicherungsbeiträge pro Jahr bei Großpferden:
Standard: 189,00 € / SicherheitPlus: 199,00 € / SicherheitBest: 208,99 €
Ab dem dritten Pferd greift eine Vergünstigung.
Testurteil:
Gut. Die Allianz Pferdehaftpflicht zählt nicht zu den Schnäppchen auf dem Markt. Aber Qualität und damit der Versicherungsumfang vor allem im Tarif „SicherheitBest“ haben einfach einen gewissen Preis. Wer auf einen guten Versicherungsumfang wert legt, der sollte deshalb nicht an dieser Stelle sparen. Denn unter dem Strich bietet die Allianz ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Reiten und Führen mit ungewöhnlicher Zäumung
In Punkt 1.5.4 regeln die Versicherungsbedingungen in allen Tarifen, dass ungewöhnliche Zäumung wie z.B. gebissloses Reiten oder ungewöhnliche Sättel wie z.B. Damensättel mitversichert sind. Ebenfalls ist mitversichert, das Pferd komplett ohne Sattel zu reiten und zu führen.
Testurteil:
Sehr gut.
Gesamturteil zum Test der Allianz Pferdehaftpflicht
Die Pferdehaftpflichtversicherung ist für alle Pferdehalter geeignet, die auf einen umfangreichen Versicherungsschutz Wert legen. Gerade an dieser Stelle punktet der Tarif „SicherheitBest“ und der Name ist Programm. Tatsächlich bekommt man hier die beste Sicherheit, wenn es um die Haftpflichtversicherung des eigenen Pferdes geht. An einigen Stellen kann sich die Allianz im Vergleich zu den Tarifen der Mitbewerber abheben. Dass damit auch der Beitrag etwas höher ausfällt als bei der Konkurrenz, liegt in der Natur der Sache. Wichtig ist aber, dass das Preis-/Leistungsverhältnis stimmt. Und das ist hier durchaus der Fall.
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