Was ist eine Nutzungsüberlassung bei einem Pferde genau? Einfach ausgedrückt: Dabei wird ein Pferd vom Halter jemand anderem zur Nutzung überlassen. In vielen Fällen ist das eine gute Lösung.
Wenn sich ein Halter für die Nutzungsüberlassung seines Pferdes entscheidet, kann das vielerlei Gründe haben. Oft sind sie finanzieller oder zeitlicher Art. Durch die Nutzungsüberlassung kann dieser Aufwand drastisch reduziert werden, ohne dass das Tier verkauft werden muss.
Auch junge Pferde werden relativ häufig versierten Reitern kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug sorgen diese für eine gute Ausbildung und möglichst erfolgreiche Turniervorstellung. Die Zurverfügungstellung ist ebenso wie die Reitbeteiligung eine Nutzungsüberlassung.
Nutzungsüberlassung vertraglich regeln
In jedem dieser Fälle sollte man unbedingt sämtliche Modalitäten schriftlich in Form eines Vertrages regeln. Dies bietet Sicherheit für beide Seiten.
Besonders wichtig für den Halter ist der Haftungsausschluss, was Schäden beim Überlassungsnehmer selbst angeht. Die Rechtsprechung musste sich mehrfach mit Fällen auseinandersetzen, in denen ein Fremdreiter entweder stürzte oder anderweitig vom Tier verletzt wurde. Ist die Haftung nicht ausgeschlossen, steht für all diese Schäden der Halter gerade – im schlimmsten Fall, bei dauernden Schäden, ein Leben lang.
Auch bei der Haftpflichtversicherung an eine Nutzungsüberlassung denken
Die Gerichte sehen das genauso: Wenn ein Pferd einen Schaden egal in welcher Form verursacht, haftet der Halter in voller Höhe, es sei denn, dies ist vertraglich ausgeschlossen.
Um sich weitgehend abzusichern, sollte auch die Haftpflichtversicherung des Pferdes um den Passus einer Nutzungsüberlassung erweitert werden, sodass Drittschäden, die im Gewahrsam des Fremdreiters durch das Tier verursacht werden, ebenfalls abgedeckt sind.
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Rechte und Pflichten der Nutzungsüberlassung genau regeln
Des Weiteren sollte im Vertrag genau geregelt sein, wer welche Pflichten und Rechte hat. Wichtig ist es auf jeden Fall zu regeln, wer die laufenden Kosten und wer die Kosten beispielsweise bei Krankheit trägt.
- Was passiert, wenn das Pferd vorübergehend unreitbar ist?
- Muss in dieser Zeit der Nutzungsnehmer die Kosten der Unterbringung und Versorgung in voller Höhe tragen?
- Wer trägt die Kosten für Impfung, Hufschmied, Beritt etc.?
- Darf das Pferd umgestallt werden?
- Wer kümmert sich wann um das Pferd? Stellt der Nutzungsüberlasser, also der Halter, die gesamte Ausrüstung wie Sattel, Trense, Schabracken, Winter- und Abschwitzdecken?
- Oder ist für solche Anschaffungen der Überlassungsnehmer, also der Fremdreiter, verantwortlich?
All diese Fragen sollte man immer vertraglich regeln, um Streit zu vermeiden.
Eine wirklich gut geregelte Nutzungsüberlassung kann für alle Beteiligten, auch für das Pferd, die optimale Lösung sein. Was tun mit dem Pony der Tochter, wenn diese dem Ponyalter entwachsen ist, man sich vom geliebten Tier nicht ganz trennen möchte, die Kosten aber davon laufen? Oder, wenn man für einen gewissen Zeitraum einfach keine Zeit für sein geliebtes Pferd hat? In all diesen und vielen anderen Fällen ist die Nutzungsüberlassung eine wirklich gute Lösung.
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